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Jugendschutz & Einlass
Veranstaltungsende: 3:00 Uhr
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Alter |
Einlass / Aufenthalt |
Eintritt |
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16 bis unter 18 Jahre |
Einlass ohne Begleitperson möglich. |
regulär |
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16 bis unter 18 Jahre |
Mit anwesender personensorgeberechtigter Person oder mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson ist ein längerer Aufenthalt möglich. |
regulär |
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12 bis unter 16 Jahre |
Zutritt nur mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson (18+). Die Begleitperson muss anwesend sein. |
regulär |
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Unter 12 Jahre |
Zutritt nur mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson (18+). Die Begleitperson muss anwesend sein. |
Eintritt frei |
WICHTIGE 24-UHR-REGEL FÜR 16- UND 17-JÄHRIGE
Ohne Begleitperson muss die Veranstaltung spätestens um 24:00 Uhr verlassen werden.
Wer diese Einlassbedingung missachtet und sich nach 24:00 Uhr weiterhin ohne erforderliche Begleitung auf der Veranstaltung aufhält, muss die Veranstaltung verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, für zukünftige Veranstaltungen ein Hausverbot auszusprechen.
Begleitperson für mehrere Jugendliche
In begründeten Ausnahme- oder Einzelfällen kann der Veranstalter zulassen, dass eine volljährige erziehungsbeauftragte Begleitperson die Aufsicht über bis zu 2 oder 3 Jugendliche übernimmt. Für jeden Minderjährigen muss eine eigene Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) vorliegen. Die Begleitperson muss anwesend sein und die Aufsicht tatsächlich wahrnehmen können. Die Entscheidung trifft der Veranstalter im Einzelfall.
Ausweiskontrolle
Minderjährige müssen ihr Alter auf Verlangen nachweisen. Begleitpersonen müssen ihre Volljährigkeit und Erziehungsbeauftragung auf Verlangen nachweisen. Der Veranstalter überprüft die Angaben im Zweifelsfall.
Gesetzliche Grundlage – § 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24:00 Uhr anwesend sein. Für unter 16-Jährige gelten strengere Vorgaben; gesetzliche Sonderregelungen und behördliche Auflagen bleiben unberührt.
Bitte Muttizettel und Ausweise am Einlass bereithalten.