Wurzer O´Schnitt 2026

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Der Muttizettel steht hier zum Download bereit.

Jugendschutz & Einlass

Veranstaltungsende: 3:00 Uhr

Alter

Einlass / Aufenthalt

Eintritt

16 bis unter 18 Jahre
OHNE Begleitung

Einlass ohne Begleitperson möglich.
Die Veranstaltung muss spätestens um 24:00 Uhr verlassen werden.

regulär

16 bis unter 18 Jahre
MIT Begleitung

Mit anwesender personensorgeberechtigter Person oder mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson ist ein längerer Aufenthalt möglich.

regulär

12 bis unter 16 Jahre

Zutritt nur mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson (18+). Die Begleitperson muss anwesend sein.

regulär

Unter 12 Jahre

Zutritt nur mit Muttizettel UND volljähriger erziehungsbeauftragter Begleitperson (18+). Die Begleitperson muss anwesend sein.

Eintritt frei

WICHTIGE 24-UHR-REGEL FÜR 16- UND 17-JÄHRIGE

Ohne Begleitperson muss die Veranstaltung spätestens um 24:00 Uhr verlassen werden.

Wer diese Einlassbedingung missachtet und sich nach 24:00 Uhr weiterhin ohne erforderliche Begleitung auf der Veranstaltung aufhält, muss die Veranstaltung verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, für zukünftige Veranstaltungen ein Hausverbot auszusprechen.

Begleitperson für mehrere Jugendliche

In begründeten Ausnahme- oder Einzelfällen kann der Veranstalter zulassen, dass eine volljährige erziehungsbeauftragte Begleitperson die Aufsicht über bis zu 2 oder 3 Jugendliche übernimmt. Für jeden Minderjährigen muss eine eigene Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) vorliegen. Die Begleitperson muss anwesend sein und die Aufsicht tatsächlich wahrnehmen können. Die Entscheidung trifft der Veranstalter im Einzelfall.

Ausweiskontrolle

Minderjährige müssen ihr Alter auf Verlangen nachweisen. Begleitpersonen müssen ihre Volljährigkeit und Erziehungsbeauftragung auf Verlangen nachweisen. Der Veranstalter überprüft die Angaben im Zweifelsfall.

Gesetzliche Grundlage – § 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24:00 Uhr anwesend sein. Für unter 16-Jährige gelten strengere Vorgaben; gesetzliche Sonderregelungen und behördliche Auflagen bleiben unberührt.

Bitte Muttizettel und Ausweise am Einlass bereithalten.

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